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Autorenporträts


- Autorenporträts -

Bedingungen


  • Autoren können zwei Geschichten mit bis zu jeweils 18.000 Zeichen (10 Normseiten) veröffentlichen. Hierbei müssen die Rechte natürlich beim jeweiligen veröffentlichenden Autoren liegen. 

  • Der Einsender des Autorenporträts bzw. der Autor hat keine Anspruch auf Veröffentlichung bzw. unveränderte Veröffentlichung seiner Darstellung. Ggf. wird der Verlag Rücksprache mit dem Einsender/Autoren halten.

  • Es besteht kein Anspruch auf Darstellung, wenn aus Gründen, die nicht durch den Verlag zu vertreten sind, die Darstellung im Internet nicht aufrecht erhalten werden kann.

  • Der Autor versichert, dass er für in seiner Darstellung enthaltenes Material alle notwendigen Rechte besitzt und stellt den Verlag mit dem Zur-Verfügung-Stellen des im Internet darzustellenden Materials von aller Haftung diesbezüglicher Rechte frei.